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Erwerbsunfähigkeit

Vergleich BaufinanzierungWas versteht man unter Erwerbsunfähigkeit?

Erwerbsunfähigkeit bezeichnet den Zustand, wenn ein Mensch aufgrund einer Krankheit oder eine Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen. Die bisherige Lebensstellung und das bisherige erzielte Einkommen, sowie die Arbeitsmarktlage bleiben dabei unberücksichtigt.


In Deutschland spielt der Begriff der Ewerbsunfähigkeit besonders für die Inanspruchnahme einer Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rolle. Seit dem 01.01.2005 spielt die Erwerbsunfähigkeit auch eine Rolle bei der Prüfung ob ALG II (Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe gewährt wird.

 

Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Häufig werden die Begriffe Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit synonym gebraucht. Doch dies ist falsch. Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit müssen klar voneinander getrennt werden. Spätestens bei der Inanspruchnahme von Rentenleistungen in Form einer Erwerbsunfähigkeitsrente oder einer Berufsunfähigkeitsrente merken Betroffene den Unterschied.

Während Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass der Betroffene nicht mehr - oder nur noch eingeschränkt - in der Lage ist, überhaupt einen Beruf auszuüben, liegt Berufsunfähigkeit bereits vor, wenn jemand nicht mehr - oder nur noch eingeschränkt - in der Lage ist, seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen, den er erlernt hat und der ihm seinen Lebensstandard ermöglicht hat.

Wer also zwar nicht mehr seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen kann, aber dafür einen anderen Beruf in einer anderen Branche, evtl. mit niedrigerer Bezahlung ausüben kann, würde aus einer entsprechenden Versicherung zwar keine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten, jedoch eine Berufsunfähigkeitsrente. Kann jemand nicht nur in seinem zuletzt ausgebübten Beruf nicht mehr arbeiten, sondern überhaupt keiner geregelten Tätigkeit mehr nachgehen, würde der Betroffene Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, sowie aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind nachfolgende Definitionen zu beachten.


Teilweise Erwerbsunfähigkeit - teilweise Erwerbsminderung

Teilweise Erwerbsminderung (oder teilweise Erwerbsunfähigkeit) liegt vor, wenn eine Person auf dem Arbeitsmarkt - unabhängig in welchem Beruf - nur noch 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten kann. Hierbei ist noch die Arbeitsmarktlage zu beachten. Liegt neben der teilweisen Erwerbsminderung zudem Arbeitslosigkeit vor, ist der in der Betracht zu ziehende Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen zu betrachten. Der Person ist es somit nicht möglich, das geminderte Erwerbsfähigkeit in eine Erwerbstätigkeit umzusetzen. In diesem Fall liegt volle Erwerbsunfähigkeit vor. Ein Versicherter, der eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, würde also in einem solchen Fall die volle Erwerbsunfähigkeitsrente (bzw. Erwerbsminderungsrente) ausgezahlt bekommen.


Volle Erwerbsunfähigkeit - volle Erwerbsminderung

Volle Erwerbsminderung (oder volle Erwerbsunfähigkeit) liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass eine Person auf dem Arbeitsmarkt - unabhängig in welchem Beruf - nur noch unter 3 Stunden täglich tätig sein kann. Volle Erwerbsunfähigkeit (bzw. volle Erwerbsminderung) ist auch dann gegeben, wenn jemand zwar noch 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten kann, er jedoch aufgrund der Arbeitsmarktsituation keinen Arbeitsplatz findet.



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